Aus dem Nebenerwerb ins UGP

Ich würde ja gerne mit einem Disclaimer anfangen und groß anführen, dass ich hier lediglich berichte, wie es bei mir 2020 gelaufen ist. ABER da die Unsicherheit groß ist, vertrau mir – das funktioniert auch heute noch. Du kannst als Kleinunternehmerin (bzw. aus dem Nebenerwerb) ins UGP des AMS einsteigen. Meine Kundinnen machen das regelmäßig. Gerne können wir das bei einem Termin persönlich besprechen.

Das AMS und das Unternehmensgründungsprogramm (UGP)

Ist man arbeitslos, will sich selbständig machen und hat eine konkrete Geschäftsidee, sind die ersten Kriterien des Arbeitsmarktservices bereits erfüllt. Hat man dann noch die berufliche Qualifikation, um tatsächlich das angestrebte Gewerbe anzumelden oder die Tätigkeit im Rahmen einer „neuen Selbständigkeit“ auszuführen, stehen die Chancen gut für die Aufnahme ins Unternehmensgründungsprogramm. Das AMS unterstützt bei der Vorbereitung der Gründung und darüber hinaus durch Unternehmensberatung und betriebswirtschaftliche Weiterbildungen. Außerdem sichert das AMS die Existenz für die Dauer des Programms (das heißt, du kannst Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe beziehen).

Das Unternehmensgründungsprogramm gliedert sich in 4 Phasen

– Klärung: Es wird geprüft, ob deine Geschäftsidee erfolgsversprechend ist und du die persönlichen Voraussetzungen erfüllst – Vorbereitung: Die Unternehmensberatung unterstützt beim Ausarbeiten deiner Geschäftsidee und fördert deine betriebswirtschaftliche Qualifizierung mit einem Kursbudget – Realisierung: Du gründest dein Unternehmen. – Nachbetreuung: Die Unternehmensberatung steht dir nochmal zur Verfügung für weitere Fragen und Verbesserungsvorschläge. Das Programm dauert in der Regel 5- 6 Monate, in denen du die Leistungen beziehen kannst. Stand heute wird es aufgeteilt in zwei Monate Vorbereitungszeit und drei Monate Realisierungsphase.

Als Kleinunternehmerin ins UGP

2020 war mein Jahr. Ich hatte gekündigt und wollte losstarten. Das Gewerbe hatte ich bereits am 02. April angemeldet. Mitte Mai wollte ich so schnell wie möglich Vollzeit durchstarten. Nach dem Ablauf der Kündigungsfrist habe ich mich beim AMS gemeldet und bereits am Telefon angegeben, dass ich gegründet hatte und mich im Vollerwerb selbständig machen will. Ich bekam einen Beratungsscheck mit den Kontaktdaten der Merlin Unternehmensberatung in Dornbirn in Vorarlberg. In der Zwischenzeit war es bereits August. Meine Beraterin klopfte beim Erstgespräch die Geschäftsidee ab und meinte dann, dass der Einstieg ins Unternehmensgründungsprogramm im September möglich sei und ich mich dann mit dem 01.01.2021 bei der SVS vollversicherungspflichtig anmelden muss (das heißt – raus aus der Kleinunternehmerregelung, rein in das Vergnügen). Wegen Corona war die Vorbereitungszeit damals auf vier Monate verlängert worden. Da die Sozialversicherung immer von einer Ganzjahresbetrachtung ausgeht, kannst du als Kleinunternehmerin nur im Herbst ins Unternehmensgründungsprogramm einsteigen. Ansonsten bist du quasi rückwirkend mit dem 01.01. vollversicherungspflichtig und hättest keinen Anspruch auf Leistungen des AMS. Um hier Rückzahlungen und Unannehmlichkeiten zu vermeiden – im Herbst zum AMS und mit dem 01.01. durchstarten.

Bei mir kam dann alles anders 😉

Durch Corona konnte ich nicht wie erwartet durchstarten, sondern machte erst noch mal eine Ehrenrunde. Ich fing im Januar 2021 bei Merlin in der Unternehmensberatung als freie Dienstnehmerin an und konnte so über die nächsten Jahre mehr als 160 Gründer:innen begleiten. Auch kein Nachteil 😉 Mittlerweile bin ich Mama und im Vollerwerb selbständig tätig.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich als Kleinunternehmerin Geld verdienen, während ich mich im Unternehmensgründungsprogramm befinde?

Ja, wenn du das Gewerbe bereits angemeldet hast oder als neue Selbstständige angemeldet bist, dann darfst du auch im Unternehmensgründungsprogramm Umsätze machen. Wichtig ist, dass du die Geringfügigkeitsgrenze berücksichtigst und nicht überschreitest.

Muss ich als Kleinunternehmerin nach dem UGP dann Umsatzsteuer verrechnen?

Wenn du die Umsatzgrenze überschreitest, dann musst du auch Umsatzsteuer abführen. Berate dich dazu mit deiner Steuerberaterin. Wichtig ist, sich hier nicht künstlich „klein zu halten“, damit man sich nicht damit befassen muss.

Darf ich im Unternehmensgründungsprogramm Werbung machen und Visitenkarten verteilen?

Ja, du darfst. Als Kleinunternehmerin darfst du sowieso Werbung machen, Flyer auslegen, Visitenkarten verteilen und auch deine Website online haben. Als Gründerin hat es sich bewährt alles online einzurichten und in der Signatur, sowie im Impressum zu vermerken, dass man sich in der Gründungsphase befindet. Mehr Fragen?

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